Pflichtfortbildungen LG 2.2

Pflichtfortbildungen für Laufbahngruppe 2.2

Für Nachwuchsführungskräfte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (LG 2.2) sind in den ersten Jahren verbindliche Einführungsfortbildungen vorgesehen. Die Inhalte gliedern sich in drei aufeinander aufbauende Module.

Die Inhalte im Überblick

Einführungsfortbildung für Nachwuchsführungskräfte

Die ersten 2 Jahre:

Die Einführungsfortbildung richtet sich an Beschäftigte der Laufbahngruppe 2.2 sowie an Beschäftigte ab Entgeltgruppe 13, die sich in der Einführungszeit befinden, beziehungsweise deren Einstellung in der Regel nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt. Beachten Sie bitte die genaue Zielgruppenbeschreibung der Veranstaltung.

Sie umfasst insgesamt 20 Seminartage bzw. 160 Unterrichtseinheiten, die möglichst innerhalb von zwei Jahren zu erbringen sind. Die Anmeldung zu den nachstehend aufgeführten Seminaren erfolgt jeweils separat. Die Reihenfolge ist – falls nicht anders angegeben – beliebig.

ComIn NRW – Compliance und Integrität in der Landesverwaltung NRW

(2 Tage + Netzwerkabend)

Vor allem von Führungskräften wird erwartet, dass sie nicht nur fachkompetent sind, sondern sich auch in jeder Situation an die in ihrer Behörde bekannten und vereinbarten Regeln halten. Aber, kann man dem Anspruch eines „lebenden Leitbildes“ immer genügen? Zumindest sollte man in allen wesentlichen Punkten mit den Werten der Landesverwaltung übereinstimmen und sich selbst in seiner Führungsrolle reflektieren können.

Führung I – Kommunikation und Führung

(3 x 3 Tage)

Hier geht es um Grundlagen der Kommunikation, dem wohl wichtigsten Instrument von Führung, um Wirkmechanismen in Gruppen und Teams und um grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Konflikten. Neben der Vermittlung von Wissen, zeichnen sich alle Veranstaltungen durch einen hohen Trainingsanteil aus.

  • Teil 1: Führung und Kommunikation
  • Teil 2: Steuerung von Gruppen und Teams
  • Teil 3: Konfliktmanagement

Grundlagen des Personalwesens

(3 Tage)

Dienstrechtliche Fragestellungen sind für Führungskräfte mit Personalverantwortung von besonderer Relevanz. In diesem Seminar erhalten Sie einen entsprechenden Überblick. Wie unterscheiden sich das Beamtenrecht und das Tarifrecht voneinander? Was sind die rechtlichen Grundlagen für dienstliche Beurteilungen in NRW und wie läuft ein Beurteilungsverfahren ab? Darüber hinaus werden auch die Aufgaben und Rolle der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung skizziert.

Die europäische Union – ihre Organe und Entscheidungsprozesse

(2 Tage)

Die Europäische Union ist ein komplexes System. Für ihr Verständnis und ihre Akzeptanz ist es von zentraler Bedeutung, das Zusammenspiel innerhalb der Europäischen Union sowie zwischen ihr und den Mitgliedstaaten zu verstehen. Nahezu jedes Ressort in der Landesverwaltung hat Organisationseinheiten, die sich mit der Europäischen Union befassen. In diesem Seminar werden die Grundzüge des Rechtssystems sowie die Aufgaben und Arbeitsweisen der Europäischen Union (EU) anschaulich vermittelt. Die Wirkung europäischer Entscheidungen und Normen auf den eigenen Arbeitsplatz werden somit verdeutlicht.

Der Wandel des Haushaltsrechts – von der Kameralistik zu EPOS.NRW

(3 Tage)

In einem mehrjährigen Umstellungsprozess wird in NRW das Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Staatliche Doppelte Buchführung, Doppik, (§ 7 a Haushaltsgrundsätzegesetz) umgestellt. Mittelfristig ist mit dem Programm EPOS.NRW (Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung - Neues RechnungsWesen) auch geplant, den Landeshaushalt in einen budgetorientierten Produkthaushalt mit Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung zu überführen. In diesem Seminar geht es um eine Sensibilisierung für diese unterschiedlichen Ansätze. Sie lernen sowohl die Grundlagen der Kameralistik als auch Elemente der Kosten- und Leistungsrechnung kennen. Die Erarbeitung von Übungsfällen helfen die verschiedenen Logiken sowie den Aspekt der Ressourcensteuerung als Führungsaufgabe nachzuvollziehen.

Optionales Angebot

(2 Tage)

Die alle zwei bis drei Jahre stattfindende Assessorentagung für Nachwuchsführungskräfte bietet Gelegenheit zur ressortübergreifenden Vernetzung. Schwerpunkte sind gesellschaftspolitisch relevante Themen, die im Rahmen von Workshops erarbeitet und mittels Exkursionen abgerundet werden.

 

Vertiefende Pflichtfortbildungen Führung II

Wenn Ihre Teilnahme an Führung I mindestens ein Jahr zurückliegt, können Sie das vertiefende Angebot Führung II besuchen. Beachten Sie bitte die genaue Zielgruppenbeschreibung der Veranstaltung.

Führung II – Führung in der Hierarchie

Nur für LG 2.2 oder Entgeltgruppe ab 13 ohne (oder mit geringer direkter) Personalverantwortung:

(2 x 3 Tage)

Wenn Gespräche oder Besprechungen sehr schwierig sind, wenn man Dinge miteinander aushandeln muss dann kommt man schnell an die eigenen Grenzen. Selbstreflexion und Selbstmanagement können helfen, sich selbst treu zu bleiben und auch schwierige Situationen und Gespräche gezielt anzugehen. Dazu kommt das Identifizieren und Steuern von Arbeitsprozessen und ein angemessenes Ressourcenmanagement. Neben der Vermittlung von Wissen, zeichnen sich alle Veranstaltungen durch einen hohen Trainingsanteil aus.

  • Teil 1: Führung und Kommunikation II
  • Teil 2: Steuerung von Prozessen

 

Führung II – Laterale Führung

Nur für LG 2.2 oder Entgeltgruppe ab 13 ohne (oder mit geringer direkter) Personalverantwortung:

(2 x 3 Tage)

Auch ohne Weisungsbefugnis findet Führung statt. Immer wenn Sie mit anderen Menschen zusammenarbeiten, müssen Sie – je nachdem – fachlich führen, die Arbeitsbeziehungen über Gespräche gestalten oder auch schwierige Situationen bewältigen. Diese Form der Führung finden Sie in jedem Fall im Rahmen von Projekten oder in Gremien. Neben der Vermittlung von Wissen, zeichnen sich alle Veranstaltungen durch einen hohen Trainingsanteil aus.

  • Teil 1: Führungs-Rolle
  • Teil 2: Steuerung

 

Vertiefende Pflichtfortbildungen Führung III

Nach Abschluss von Führung II sowie einer Beschäftigungsdauer in der Landesverwaltung von mindestens 5 Jahren als Führungskraft mit Personalverantwortung kann das vertiefende Angebot Führung III besucht werden. Beachten Sie bitte die genaue Zielgruppenbeschreibung der Veranstaltung.

Führung III – Führung und Zusammenarbeit

(2 x 3 Tage)

Eine gute Führungskraft sollte auch mit Diversitäten in Teams oder mit herausfordernden Krisensituationen zurechtkommen. Damit die Zusammenarbeit sich gar nicht erst schwierig gestaltet, sollten Sie das Arbeitsklima positiv beeinflussen können und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und fördern. Neben der Vermittlung von Wissen, zeichnen sich alle Veranstaltungen durch einen hohen Trainingsanteil aus.

  • Teil 1: Zusammenarbeit
  • Teil 2: Aufgaben- und Leistungssteuerung

 

Wichtige Downloads

Grundlage für die Durchführung der Pflichtfortbildungen an der FAH ist der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) NRW vom 8. Oktober 2015 beziehungsweise eine entsprechende Regelung des Ressorts.

Zur Pflichtfortbildung LG 2.2 anmelden

Bitte beachten Sie: Die Teilnehmendenplätze sind begrenzt und immer stark nachgefragt. Bitte melden Sie sich, in Abstimmung mit Ihrer Fortbildungsstelle rechtzeitig an. Sollten Sie keinen Platz in Ihrer gewünschten Veranstaltung bekommen, werden Sie auf unseren Wartelisten geführt und informiert, sobald ein freier Platz verfügbar ist.

Ihre Kontakte für Fragen zu den Pflichtfortbildungen LG 2.2

Für Fragen zu ComIn NRW sowie Führung I bis III

Führungskompetenz, Interkulturelle Sensibilisierung und Kompetenz, Modulare Qualifizierung, Projekt: Schulaufsicht
Fachbereich 1

Für Fragen zu allen Veranstaltungen mit rechtlichem Schwerpunkt sowie der Assessorentagung

Recht, öffentliche Betriebswirtschaftslehre/EPOS, Europa und Sprachen, Projekt: Finanzkontrolle Strukturfondsförderung
Fachbereich 3